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Weißzucker Fein QZBW 25kg PE-SackID40001197
900 kg / Palette
Weißzucker mit dem Qualitätszeichen Baden-Württemberg ist ein nur aus einer Zutat (Zucker) bestehendes Lebensmittel mit farblosen, reinen, frei fließenden Kristallen, die weiß erscheinen. Das Qualitätszeichen Baden-Württemberg steht für hochwertige Lebensmittel aus regionaler landwirtschaftlicher Erzeugung.

Heimischer Zucker aus Zuckerrüben aus Baden-Württemberg, die zu 100% im Werk Offenau verarbeitet werden. Die Anforderungen an die Bewirtschaftung gehen weit über die gesetzlichen Standards für Düngung und Pflanzenschutz hinaus und werden durch ein intensives, dreistufiges Kontrollsystem geprüft. Weißzucker mit dem Qualitätszeichen Baden-Württemberg ist ein nur aus einer Zutat (Zucker) bestehendes Lebensmittel mit farblosen, reinen, frei fließenden Kristallen, die weiß erscheinen.

Inhaltsstoffe
Inhaltsstoffe Zucker
Verpackung
Verpackungseinheit 25 kg
Verpackungsgewicht 5,4 kg
VE-Maße (BxLxH) 37x76x10 (cm)
Palettierung (Lagen x VE/Lage) 9x4
Palettenhöhe in cm 130cm
Palettenart Euro Palette 800 mm x 1200 mm
Produktverpackung Polyethylen Sack
Nährwertangaben
Brennwert 1700 (400)  kJ (kcal)
Fett 0 g
davon ges. Fettsäuren 0 g
Kohlenhydrate 100 g
davon Zucker 100 g
Eiweiß 0 g
Salz 0 g
Eigenschaften
Konsistenz Fest
Korngröße Fein
Polarisation Mind. 99,7 ICUMSA
Lagerbedingungen Temperatur 20 °C ± 5 °C, relative Luftfeuchte unter 65 % (bei 20 °C). Weißzucker sollte nicht in der Nähe von riechenden Materialien gelagert werden.
Haltbarkeit Die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums ist für "Zucker in fester Form" laut Artikel 24 Lebensmittelinformations-Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 i. V. mit deren Anhang X nicht erforderlich.
Ursprungsland Deutschland
Produktqualität EU2
EAN
EAN Palette 4006544941904
EAN Gebinde 4006544941935
Sonstiges
Transportgruppe Palettiert
Nettogewicht 900 kg
Bruttogewicht 927 kg
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Spezifikation

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Weißzucker (Zucker), ist ein Lebensmittel und entspricht den Anforderungen der Zuckerartenverordnung bzw. der Richtlinie 2001/111/EG. Weißzucker wird nach den einschlägigen deutschen und europäischen Bestimmungen des Lebensmittelrechtes, insbesondere den Vorschriften des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch LFGB) sowie der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (EU-Basisverordnung) hergestellt. Das Produkt erfüllt die Anforderungen für Weißzucker der Standardqualität der EU-Zuckermarktordnung (2007/1234/EC).
Lieferung im 40 Tonner. Es muss eine Laderampe zur Entladung vorhanden sein. Abweichungen bitte im Bestellhinweis vermerken, da die Lieferung sonst fehlschlagen kann!
Bestellmengen
Mindestbestellmenge 1 Palette
Maximalbestellmenge 33 Paletten oder 24,5 Tonnen