Als nicht angemeldeter Nutzer sehen Sie hier keine Preise und können keine Produkte in den Warenkorb bzw. in die Merkliste legen.
Puderzucker fein 25kg PapiersackID40301131


1000 kg / Palette
Puderzucker fein wird durch mechanische Vermahlung von Raffinade hergestellt. Puderzucker fein kann auf Grund der sehr feinen Körnung mit anderen pulverförmigen Lebensmitteln leicht homogen vermischt werden.
Puderzucker fein wird durch mechanische Vermahlung von Raffinade hergestellt. Puderzucker fein kann auf Grund der sehr feinen Körnung mit anderen pulverförmigen Lebensmitteln leicht homogen vermischt werden.
Inhaltsstoffe
Inhaltsstoffe | Zucker |
Verpackung
Verpackungseinheit | 25 kg |
Verpackungsgewicht | 8 kg |
VE-Maße (BxLxH) | 43x80x10 (cm) |
Palettierung (Lagen x VE/Lage) | 13x3/1x1 |
Palettenhöhe in cm | 136cm |
Palettenart | Euro Palette 800 mm x 1200 mm |
Produktverpackung | Papiersack |
Nährwertangaben
Brennwert | 1700 (400) kJ (kcal) |
Fett | 0 g |
davon ges. Fettsäuren | 0 g |
Kohlenhydrate | 100 g |
davon Zucker | 100 g |
Eiweiß | 0 g |
Salz | 0 g |
Eigenschaften
Konsistenz | Fest |
Korngröße | Fein |
Lagerbedingungen | Empfohlene Lagerbedingungen: Temperatur 20 °C ± 5 °C, relative Luftfeuchte unter 65 %. Puderzucker sollte nicht in der Nähe von riechenden Materialien aufbewahrt werden. |
Haltbarkeit | Unter den oben genannten Bedingungen behält Puderzucker seine spezifischen Eigenschaften und kann praktisch unbegrenzt gelagert werden. Die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums ist für "Zucker in fester Form" laut Artikel 24 Lebensmittelinformations-Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 i. V. mit deren Anhang X nicht erforderlich. |
Ursprungsland | Deutschland |
EAN
EAN Palette | 4006544860830 |
EAN Gebinde | 4006544829103 |
Sonstiges
Transportgruppe | Palettiert |
Nettogewicht | 1000 kg |
Bruttogewicht | 1028 kg |
Puderzucker fein ist ein Lebensmittel; es entspricht in seiner Qualität den einschlägigen deutschen wie europäischen Bestimmungen des Lebensmittelrechtes, insbesondere den Vorschriften des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch LFGB) sowie der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (EU-Basisverordnung).Die zur Herstellung von Puderzucker fein verwendete Raffinade entspricht den Vorgaben der Zuckerartenverordnung bzw. der Richtlinie 2001/111/EG.
Lieferung im 40 Tonner. Es muss eine Laderampe zur Entladung vorhanden sein. Abweichungen bitte im Bestellhinweis vermerken, da die Lieferung sonst fehlschlagen kann!
Bestellmengen
Mindestbestellmenge | 1 Palette |
Maximalbestellmenge | 33 Paletten oder 24,5 Tonnen |