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Puderzucker fein 25kg PapiersackID40301131
1000 kg / Palette
Puderzucker fein wird durch mechanische Vermahlung von Raffinade hergestellt. Puderzucker fein kann auf Grund der sehr feinen Körnung mit anderen pulverförmigen Lebensmitteln leicht homogen vermischt werden.

Puderzucker fein wird durch mechanische Vermahlung von Raffinade hergestellt. Puderzucker fein kann auf Grund der sehr feinen Körnung mit anderen pulverförmigen Lebensmitteln leicht homogen vermischt werden.

Inhaltsstoffe
Inhaltsstoffe Zucker
Verpackung
Verpackungseinheit 25 kg
Verpackungsgewicht 8 kg
VE-Maße (BxLxH) 43x80x10 (cm)
Palettierung (Lagen x VE/Lage) 13x3/1x1
Palettenhöhe in cm 136cm
Palettenart Euro Palette 800 mm x 1200 mm
Produktverpackung Papiersack
Nährwertangaben
Brennwert 1700 (400) kJ (kcal)
Fett 0 g
davon ges. Fettsäuren 0 g
Kohlenhydrate 100 g
davon Zucker 100 g
Eiweiß 0 g
Salz 0 g
Eigenschaften
Konsistenz Fest
Korngröße Fein
Lagerbedingungen Empfohlene Lagerbedingungen: Temperatur 20 °C ± 5 °C, relative Luftfeuchte unter 65 %. Puderzucker sollte nicht in der Nähe von riechenden Materialien aufbewahrt werden.
Haltbarkeit Unter den oben genannten Bedingungen behält Puderzucker seine spezifischen Eigenschaften und kann praktisch unbegrenzt gelagert werden. Die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums ist für "Zucker in fester Form" laut Artikel 24 Lebensmittelinformations-Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 i. V. mit deren Anhang X nicht erforderlich.
Ursprungsland Deutschland
EAN
EAN Palette 4006544860830
EAN Gebinde 4006544829103
Sonstiges
Transportgruppe Palettiert
Nettogewicht 1000 kg
Bruttogewicht 1028 kg
Dokumente

Spezifikation

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Konformitätszertifikat

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Halal und Kosher Zertifikate

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Puderzucker fein ist ein Lebensmittel; es entspricht in seiner Qualität den einschlägigen deutschen wie europäischen Bestimmungen des Lebensmittelrechtes, insbesondere den Vorschriften des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch LFGB) sowie der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (EU-Basisverordnung).Die zur Herstellung von Puderzucker fein verwendete Raffinade entspricht den Vorgaben der Zuckerartenverordnung bzw. der Richtlinie 2001/111/EG.
Lieferung im 40 Tonner. Es muss eine Laderampe zur Entladung vorhanden sein. Abweichungen bitte im Bestellhinweis vermerken, da die Lieferung sonst fehlschlagen kann!
Bestellmengen
Mindestbestellmenge 1 Palette
Maximalbestellmenge 33 Paletten oder 24,5 Tonnen