text.skipToContent text.skipToNavigation

Als nicht angemeldeter Nutzer sehen Sie hier keine Preise und können keine Produkte in den Warenkorb bzw. in die Merkliste legen.

Puderzucker 10kg Beutel mit PharmaanalyseID40303131
900 kg / Palette
Puderzucker wird durch mechanische Vermahlung von Raffinade hergestellt. Er lässt sich einwandfrei dosieren, maschinell abfüllen und verpacken. Aufgrund der sehr feinen Körnung kann er mit anderen pulverförmigen Lebensmitteln leicht homogen vermischt werden.

Puderzucker wird durch mechanische Vermahlung von Raffinade hergestellt. Er lässt sich einwandfrei dosieren, maschinell abfüllen und verpacken. Aufgrund der sehr feinen Körnung kann er mit anderen pulverförmigen Lebensmitteln leicht homogen vermischt werden.

Inhaltsstoffe
Inhaltsstoffe Zucker
Verpackung
Verpackungseinheit 10 kg
Verpackungsgewicht 7,2 kg
VE-Maße (BxLxH) 33x56x7 (cm)
Palettierung (Lagen x VE/Lage) 15x6
Palettenhöhe in cm 121cm
Palettenart Euro Palette 800 mm x 1200 mm
Produktverpackung Beutel
Nährwertangaben
Brennwert 1700 (400) kJ (kcal)
Fett 0 g
davon ges. Fettsäuren 0 g
Kohlenhydrate 100 g
davon Zucker 100 g
Eiweiß 0 g
Salz 0 g
Eigenschaften
Konsistenz Fest
Lagerbedingungen Temperatur 20°C ± 5 °C, relative Luftfeuchte unter 65 % (bei 20 °C). Puderzucker sollte nicht in der Nähe von riechenden Materialien gelagert werden.
Haltbarkeit Unter den oben genannten Bedingungen behält Puderzucker seine spezifischen Eigenschaften und kann praktisch unbegrenzt gelagert werden. Die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums ist für "Zucker in fester Form" laut Artikel 24 Lebensmittelinformations-Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 i. V. mit deren Anhang X nicht erforderlich.
Ursprungsland Deutschland
Produktmerkmale Pharma
EAN
EAN Palette 4006544850534
EAN Gebinde 4006544845103
Sonstiges
Transportgruppe Palettiert
Nettogewicht 900 kg
Bruttogewicht 907 kg
Dokumente

Spezifikation

Download

Konformitätszertifikat

Download

Halal und Kosher Zertifikate

Download
Puderzucker ist ein Lebensmittel; es entspricht in seiner Qualität den einschlägigen deutschen wie europäischen Bestimmungen des Lebensmittelrechtes, insbesondere den Vorschriften des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (Lebensmittel- und Futtermittelgesetz-buch LFGB) sowie der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (EU-Basisverordnung).Die zur Herstellung von Puderzucker verwendete Zuckerart Raffinade entspricht den Vorgaben der Zuckerartenverordnung bzw. der Richtlinie 2001/111/EG.
Lieferung im 40 Tonner. Es muss eine Laderampe zur Entladung vorhanden sein. Abweichungen bitte im Bestellhinweis vermerken, da die Lieferung sonst fehlschlagen kann!
Bestellmengen
Mindestbestellmenge 1 Palette
Maximalbestellmenge 33 Paletten oder 24,5 Tonnen