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Raffinade Grob 25kg PE-SackID40001164
900 kg / Palette
Raffinade ist ein nur aus einer Zutat (Zucker) bestehendes Lebensmittel mit farblosen, reinen, freifließenden Kristallen, die weiß erscheinen. Dieser Artikel ersetzt den Artikel 40221531.

Raffinade ist ein nur aus einer Zutat (Zucker) bestehendes Lebensmittel mit farblosen, reinen, freifließenden Kristallen, die weiß erscheinen. Dieser Artikel ersetzt den Artikel 40221531.

Inhaltsstoffe
Inhaltsstoffe Zucker
Verpackung
Verpackungseinheit 25 kg
Verpackungsgewicht 5,4 kg
VE-Maße (BxLxH) 37x76x10 (cm)
Palettierung (Lagen x VE/Lage) 12x3
Palettenhöhe in cm 136cm
Palettenart Euro Palette 800 mm x 1200 mm
Produktverpackung Polyethylen Sack
Nährwertangaben
Brennwert 1700 (400) kJ (kcal)
Fett 0 g
davon ges. Fettsäuren 0 g
Kohlenhydrate 100 g
davon Zucker 100 g
Eiweiß 0 g
Salz 0 g
Eigenschaften
Konsistenz Fest
Korngröße Grob
Polarisation Mind. 99,7 ICUMSA
Lagerbedingungen Empfohlene Lagerbedingungen: Temperatur 20 °C ± 5 °C, relative Luftfeuchte unter 65 % (bei 20 °C). Raffinade sollte nicht in der Nähe von riechenden Materialien gelagert werden.
Haltbarkeit Unter den oben genannten Bedingungen behält Raffinade seine spezifischen Eigenschaften und kann praktisch unbegrenzt gelagert werden. Die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums ist für "Zucker in fester Form" laut Artikel 24 Lebensmittelinformations-Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 i. V. mit deren Anhang X nicht erforderlich.
Ursprungsland Deutschland
Produktqualität EU1
EAN
EAN Palette 4006544831830
EAN Gebinde 4006544831700
Sonstiges
Transportgruppe Palettiert
Nettogewicht 900 kg
Bruttogewicht 928 kg
Dokumente

Spezifikation

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Konformitätszertifikat

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Halal und Kosher Zertifikate

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Raffinade (Zucker) ist ein Lebensmittel und entspricht den Anforderungen der . der Richtlinie 2001/111/ entspricht den einschlägigen deutschen und europäischen Bestimmungen des Lebensmittelrechtes, insbesondere den Vorschriften des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches(Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch LFGB) sowie der Verordnung (EG) Nr.178/2002 (EU- Basisverordnung). Raffinade erfüllt zugleich auch die Qualitätsanforderungen, die gemäß Verordnung (EG) Nr. 952/2006 (Durchführungsverordnung zur Gemeinsamen Marktordnung für Agrarmärkte) an "Weißzucker der Kategorie 1" gestellt werden.
Lieferung im 40 Tonner. Es muss eine Laderampe zur Entladung vorhanden sein. Abweichungen bitte im Bestellhinweis vermerken, da die Lieferung sonst fehlschlagen kann!
Bestellmengen
Mindestbestellmenge 1 Palette
Maximalbestellmenge 33 Paletten oder 24,5 Tonnen